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Nachrichten aus Rüppurr

Aktueller Stand Gehwegparken

Die Kritik der Bürgervereine an der Vorgehensweise der Stadt Karlsruhe beim leidigen Thema Gehwegparken zeigt Wirkung. Natürlich dürfen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung nicht dauerhaft geduldet werden, und bei mancher Rücksichtslosigkeit würden auch wir den Abschleppwagen am liebsten sofort in Aktion treten sehen. Das kann aber nicht in der Weise gehen, dass die Stadt im Hauruck-Verfahren mit den bisherigen Gewohnheiten bricht und die Suche nach bürgerverträglichen Lösungen den Bürgervereinen überlässt, die dazu personell gar nicht in der Lage sind.

Beim letzten Kooperationsgespräch mit den Bürgervereinen am 28. Juni hat die Stadtverwaltung in Person von Bürgermeister Wolfram Jäger verkündet, dass die Frist für die Genehmigungsanträge mindestens bis Ende September 2016 läuft. Bußgelder für das „einfache“ Gehwegparken gibt es nicht schon ab dem 1. Januar 2017. Es sollen vielmehr ab dem 1. Juli 2017 in den Stadtteilen, in denen das Verfahren nach Einschätzung der Stadtverwaltung abgeschlossen ist, zunächst Hinweiszettel an den falsch parkenden Fahrzeugen angebracht werden, und „Knöllchen“ erst zu einem späteren Termin, für den mir eine zeitliche Festlegung nicht erinnerlich ist. Wenn sich dazu etwas aus dem Protokoll ergibt, werde ich berichten.

Das ist keine endgültige Entwarnung, und die kann es auch nicht geben. Die Stadt hat hier gar keine Wahl, und irgendwann kommen die angekündigten Veränderungen. Jeder in Rüppurr, der dadurch für sein Wohnumfeldprobleme kommen sieht, ist gut beraten, den notwendigen Antrag möglichst bald zu stellen. Am besten unter Verwendung des Antragsformulars auf der vorletzten Seite der von der Stadt erstellten Broschüre „Faires Parken in Karlsruhe | Leitfaden für die Bürgervertretungen“. Das Antragsformular und den ganzen Leitfaden finden Sie auf unserer Website unter „www.rueppurr.de/Aktuelles“ (und inzwischen angeblich auch bei der Stadt Karlsruhe, aber fragen Sie mich nicht wo, ich hab‘s nicht gefunden). Zulässig sind außerdem die Antragstellung durch Brief, Telefax bzw. E-Mail, oder zu Protokoll der Amtsstelle (Ordnungs- und Bürgeramt).

Keine Entwarnung geben kann es für solche Zeitgenossen, die weniger als 1,20 m Gehwegbreite lassen oder auf den Abschrägungen für Rollstuhlfahrer stehen. Bürgermeister Jäger legte Wert auf die Feststellung, dass auch in der Vergangenheit in solchen Fällen schon Bußgelder verhängt wurden, und ich würde mich nicht wundern, wenn die Stadt in Zukunft hier schneller abschleppen lässt.