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Mitgliederversammlung 2011

Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am Mittwoch, 30. März 2011, 110:30 Uhr im evangelischen Gemeindehaus in der Diakonissenstraße 26 statt.

Tagesordnung:

      1. Begrüßung

      2. Jahresbericht

      3. Kassenbericht

      4. Kassenprüfbericht

      5. Aussprache über die Berichte TOP 2. – 4.

      6. Entlastung von Vorstand und Kassier

      7. Satzungsänderung (siehe Beiblatt)

      8. Behandlung von Anträgen*)

      10. Ehrungen

      10. Vortrag von Herrn Manfred Groh MdL

*) Anträge sind  bis spätestens 23.03.2011 schriftlich an die Geschäftsstelle der Bürgergemeinschaft Rüppurr e. V., Lange Straße 610, 7611010 Karlsruhe, zu richten.

Mitglieder und Freunde der BGR sind herzlich eingeladen

Herbert Müller         Matthias Günzel       Sigmund Furrer
Vorsitzender BGR    1. stv. Vorsitzende   2. stv. Vorsitzender

Geplante Änderungen der Vereinssatzung

Alte Fassung 2003
§ 7  Die Organe des Vereins……
vier bis acht Beisitzer/ Beisitzerinnen   

Neue Fassung 2011
§ 7  Die Organe des Vereins….
vier bis zwölf Beisitzer/ Beisitzerinnen     

Alte Fassung 2003
§ 14
Für eine Änderung dieser Satzung ist die Zustimmung von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Für die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von ¾ der in der zu diesem Zweck einzuberufenden Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Dabei müssen mindestens 20 % der eingetragenen Mitglieder anwesend sein. Erscheinen in dieser Versammlung weniger als 20 % der eingetragenen Mitglieder, so ist nach einem Monat eine neue außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der dann ¾ der anwesenden Mitglieder über die Auflösung entscheiden. Bei der Auflösung ist ein etwa vorhandenes Reinvermögen der Stadt Karlsruhe für ausschließlich wohltätige Zwecke zur Verfügung zu stellen. Der Liquidator wird von der Mitgliederversammlung bestellt.

Neue Fassung 2011
§ 14
Für eine Änderung dieser Satzung ist die Zustimmung von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Für die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von ¾ der in der zu diesem Zweck einzuberufenden Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Dabei müssen mindestens 20 % der eingetragenen Mitglieder anwesend sein. Erscheinen in dieser Versammlung weniger als 20 % der eingetragenen Mitglieder, so ist nach einem Monat eine neue außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der dann ¾ der anwesenden Mitglieder über die Auflösung entscheiden.
Im Anschluss an den Auflösungsbeschluss bestellt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit einen Liquidator. Dieser beendet die bestehenden Verträge, zieht etwaige Forderungen ein, verkauft das Sachvermögen und begleicht die Verbindlichkeiten. Das danach verbleibende Vereinsvermögen hat der Liquidator der Stadt Karlsruhe für gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO zur Verfügung zu stellen.
Beim Wegfall des bisherigen Vereinszwecks hat der amtierende 1. Vorsitzende das Vereinsvermögen in entsprechender Anwendung von Abs. 3 S. 2 und 3 zu liquidieren und der Stadt Karlsruhe zu übertragen. Über die zur Fortsetzung des Vereins notwendigen Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung im Anschluss an den Beschluss, durch den der Vereinszweck geändert wird (Abs. 1), mit einfacher Mehrheit.

Wir danken Herrn Rechtsanwalt – Fachanwalt für Steuerrecht – Friedrich Lemmen für den Entwurf und den Hinweis, dass § 14 aus steuerlichen Gründen geändert werden muss.
Das hört sich jetzt sehr kompliziert an, hat aber rein rechtliche Gründe. Auch hat die BGR nicht vor, sich aufzulösen. Dafür besteht überhaupt kein Anlass. Kommen Sie zur Jahreshauptversammlung und wir werden Ihnen die rechtlichen Hintergründe für die Satzungsänderungen erläutern.

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