Die Gartenstadt Karlsruhe eG plant, die Garagen am Rosenweg, zwischen Krokusweg und Dahlienweg, abzureißen und durch eine mehrgeschossige Wohnbebauung mit Tiefgarage zu ersetzen. Der Vorstand der Bürgergemeinschaft Rüppurr hatte gegen das Vorhaben bisher keine Einwände. Nach der Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe wurden wir darauf hingewiesen, dass die Zahl der geplanten neuen Stellplätze nicht ausreichend sei.
Ich habe deshalb Ziffer 4.7.3, Seite 12, des Bebauungsplans nachkalkuliert und festgestellt, dass für 15 Garagen, die bestehenden Wohneinheiten der Gartenstadt zugeordnet und deshalb baurechtlich notwendig sind, ein Ersatz in der Planung nicht enthalten ist. Aus meiner Sicht eine Fehlkalkulation, auf die ich Gartenstadt, Stadt Karlsruhe und den Stadtrat hingewiesen habe. Die Gartenstadt hat geantwortet, dass im Quartier „sonnengrün“ nicht für alle Wohnungen auch ein Stellplatz nachgefragt worden sei, so dass man auch am Rosenweg eine planerische Reserve habe.
Wir sind etwas skeptisch, weil gerade in Rüppurr viele Haushalte nicht nur ein Auto haben, sondern zwei oder gar drei. Und wegen der drei Schulen auf der anderen Straßenseite bzw. um die Ecke besteht ohnehin schon ein erheblicher „Parkdruck“.
Im Grundsatz begrüßen wir auch weiterhin die geplante Bebauung des Areals mit Wohnungen, würden allerdings den Bau weiterer Stellplätze begrüßen und hoffen sehr, dass wir mit unserer Skepsis nicht Recht behalten.
Mitte August hatte ich Sie im Rieberger Bläddle über den Lärmaktionsplan für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes informiert, auf den uns die Stadt Karlsruhe bei der Bürgerversammlung am 20. Juli hingewiesen hatte. Bis zum 25. August konnten dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Anregungen und Hinweise mitgeteilt werden. Trotz der knappen Zeit und trotz Ferien wurde von dieser Möglichkeit reger Gebrauch gemacht. Unser Beisitzer Kurt Maier berichtete, dass allein aus seinem Bekanntenkreis 15-20 Eingaben gemacht wurden.
Wenn Sie das auch gern getan hätten, es aber nicht konnten, vielleicht weil Sie verreist waren: Es gibt eine zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 24. Januar bis 7. März 2018, bei der Sie Eingaben zum Lärmaktionsplan A machen können, der aufgrund der jetzigen Eingaben erstellt und voraussichtlich Anfang Januar 2018 veröffentlicht wird. Dieser kann auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes heruntergeladen oder per E-Mail oder postalisch kostenlos als Druckexemplar angefordert werden.
E-Mail: lap@eba.bund.de
Postanschrift: Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, D-53175 Bonn
Wie heißt es im Fußball so schön: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel.
Es grüßt Sie herzlich Ihr
Friedrich Lemmen
Vorsitzender