Kategorien
Nachrichten aus Rüppurr

Antragsformular Gehwegparken

Dem Vernehmen nach – wir waren wegen der zeitgleich stattfindenden Mitgliederversammlung nicht vertreten, und ein Protokoll haben wir bisher nicht erhalten – hat die Stadt sich in der Informationsveranstaltung zum Gehwegparken am 20. April zunächst auf den Standpunkt gestellt, für die legalisieren Maßnahmen sollten allein die Bürgervereine antragsberechtigt sein. Nach heftigem Protest der Bürgervereine ist die Stadt in der Veranstaltung wieder zurückgerudert: Selbstverständlich könnten die Anträge auch von den Bürgern gestellt werden. Bis in die Niederungen der Amtsstuben scheint sich das noch nicht herumgesprochen zu haben, wie ich dem Anruf einer aufgebrachten Rüppurrer Bürgerin entnommen habe, die genau mit diesem Argument – alleinige Antragsbefugnis der Bürgervereine – abgewimmelt wurde.

In einem vom AKW-Vorsitzenden Dr. Rempp für die Bürgerzeitungen erbetenen Informationsschreiben der Stadt vom 210. April wird gleichfalls nur erwähnt, dass die Bürgervereine zur Erstellung einer Liste aufgerufen seien, wo das Gehwegparken gestattet werden solle. Am 4. Mai habe ich den Oberbürgermeister angeschrieben, wie die Verwaltung sich das konkret vorstelle: Ob wir dafür jetzt überall in Rüppurr die Gehwege vermessen müssten, und mit welchem zeitlichen Aufwand dafür die Stadt denn rechne. Bis zum Redaktionsschluss (13. Mai) habe ich darauf keine Antwort erhalten. Das für die 18. Kalenderwoche zugesagte Liegenschaftskataster liegt Ende der 110. Kalenderwoche gleichfalls noch nicht vor. Insgesamt macht die Stadt einen etwas unvorbereiteten Eindruck.

In aller Offenheit: Der Vorstand der Bürgergemeinschaft Rüppurr ist personell nicht in der Lage, die Vorstellungen der Stadt zu verwirklichen, und er ist auch gar nicht bereit, auf Pfiff über das ihm hingehaltene Stöckchen zu springen, um einen kollektiven Leckerli-Entzug in Rüppurr zu vermeiden.

Jeder Bürger hat das Recht, zum Verwaltungshandeln seiner Gemeindeanträge zu stellen, dieses Recht kann ihm nicht entzogen werden. Wahrnehmen kann der Bürger sein Antragsrecht schriftlich, das heißt durch Brief, Telefax bzw. E-Mail, oder zu Protokoll der Amtsstelle. Wir rufen alle Rüppurrer Bürger auf, von diesem Recht Gebrauch zu machen, und empfehlen dafür die Verwendung des Antragsformulars auf der vorletzten Seite der von der Stadt erstellten Broschüre „Faires Parken in Karlsruhe | Leitfaden für die Bürgervertretungen“.

Das Antragsformular zum Gewehgparken und den ganzen Leitfaden finden Sie auf unserer Website unter „www.rueppurr.de/Aktuelles“, und letzteren, wenn‘s bei uns „klemmt“, auch unter „www.buergervereine-kh.de/aktuelles“ und „www.weiherfeld-dammerstock.de“.

Auf der Website der Stadt Karlsruhe – Stand 13. Mai – ist der Leitfaden nicht zu finden. Ihn auch dort einzustellen, insbesondere in einer Version, die sich am Bildschirm bearbeiten und per E-Mail versenden lässt, habe ich bei der Stadtverwaltung angeregt.

Der Leitfaden enthält detaillierte Rahmenbedingungen sowie viele Beispiele zur Antragstellung. Er zeigt exemplarisch auf, wo das Gehwegparken unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein könnte. Wünschenswert ist eine Restgehwegbreite von 2,50 m. Wo diese nicht erreichbar ist, darf im Interesse der Barrierefreiheit eine Mindestbreite von 1,60 m nicht unterschritten werden. Sind Gehwege ohne Grundstücks- und Hauszugänge vorhanden, kann deren komplette Freigabe für das Parken erwogen werden, sofern andere Fußwegverbindungen bestehen. Zu schmale Gehwege können unter Umständen ebenfalls komplett freigegeben werden.

Im Hinblick auf eine bereits erfolgte Anfrage weisen wir darauf hin, dass Sie sich für Ihren Antrag weder mit den anderen Straßenanliegern noch mit der Bürgergemeinschaft Rüppurr verständigen müssen. Diesen Antrag zu stellen, ist das Recht jedes einzelnen Bürgers, und wir wünschen uns, dass die Rüppurrer davon fleißig Gebrauch machen.

Dokumente Gehwegparken

{phocadownload view=filelist|id=2}

Schreibe einen Kommentar