Mittlerweile ist das Thema „Rasengleis“ öffentlich geworden. Am 12. Oktober habe ich deswegen an den Oberbürgermeister wie folgt geschrieben:
Sehr geehrter Herr Dr. Mentrup,
die Albtalverkehrsgesellschaft mbH (AVG) plant, im kommenden Jahr die Schienen auf der Albtalbahn im Bereich zwischen den Haltestellen Dammerstock und Rüppurr Battstraße zu erneuern.
Die Strecke ist wegen der Lärmbelastung im Aktionsplan 20010 und der Fortschreibung 2015 als sog. Hotspot deklariert. Auf die gesundheitlichen Belastungen durch Lärm muss heute nicht mehr eigens hingewiesen werden.
Seit ca. zwei Jahrzehnten besteht eine Zusage der Stadt Karlsruhe und der Parteien im Stadtrat, woran im Planungsausschuss dankenswerterweise erinnert wurde, dass beim Austausch der Schienen ein Rasengleis eingebaut wird.
Dennoch hat die Stadtverwaltung im Planungsausschuss beantragt, wegen „der hohen Zusatzkosten und erheblichen Verlängerung der Streckensperrung … darauf … (zu verzichten), die ohnehin anstehende Maßnahme mit dem Einbau eines Rasengleises zu verbinden“. Auf die Beschlussvorlage zu Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung am 17. September 2015 nehme ich Bezug.
Die Deutsche Bahn AG, als größter Gleisbetreiber in Deutschland, verlegt aus Zeit- und Kostengründen Schienen fertig auf Schwellen montiert. Bei einem solchen Austausch wäre die AVG nach unserer Kenntnis allerdings verpflichtet, auf eigene Kosten lärmmindernde Maßnahmen durchzuführen. Die AVG plant, die Schienen auf die vorhandenen Schwellen zu montieren.
Für den Einbau eines hochliegenden Rasengleises wurden Mehrkosten von 6,35 Millionen € genannt, die laut Verwaltung von der Stadt Karlsruhe getragen werden müssten. In dieser Hinsicht liegen uns andere Informationen vor.
Nur bei einem tief liegenden Rasengleis wäre der Ausbau von Schotter und Schwellen (Kosten 200 € pro Gleismeter), die Verlegung eines Unterbaus aus Betonplatten (1.500 € pro Gleismeter), der Einbau einer Entwässerung (300 € pro Gleismeter) und eine Aufschüttung (200 € pro Gleismeter) erforderlich.
Bei einem hoch liegenden Rasengleis wäre allein die Aufschüttung nötig, weil die Rillenschiene auf den vorhandenen Schwellen verlegt werden kann, und die Entwässerung durch den vorhandenen Schotter erfolgt. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 680.000 € + ca. 70.000 € Mehrkosten für Rillenschienen = 750.000 €. Diese Maßnahme ist nicht nur kostengünstiger, sondern dämmt den Schall auch stärker.
Wir appellieren an Sie, an einem solchen Betrag – wenn er denn überhaupt auf die Stadt zukommt – eine Lärmentlastung der Rüppurrer Bevölkerung nicht scheitern zu lassen.
Die Schwellen halten nicht ewig. Wenn sie jetzt wiederverwendet werden, müssen sie – so die Auskunft im Planungsausschuss – in etwa 15 Jahren ausgetauscht werden, natürlich erneut mit Schienen, und das löst dann die Verpflichtung zu lärmmindernden Begleitmaßnahmen aus. Mit anderen Worten: In anderthalb Jahrzehnten müsste die AVG die Kosten für den Einbau eines Rasengleises in voller Höhe selber zahlen.
Die Baukosten sind dann nicht niedriger, und die Finanzierungskosten auch nicht: Ein weiteres Sinken der Zinssätze ist kaum vorstellbar. Die AVG sollte also selbst ein Interesse daran haben, die Maßnahme nicht auf die lange Bank zu schieben, und wir appellieren an Sie, diesen Aspekt bei den Gesprächen mit der AVG in aller Deutlichkeit anzusprechen.
In jedem Fall günstiger als eine Übernahme der erhöhten Baukosten wäre es, die AVG bis zum nächsten Schienenaustausch von den Kosten eines Kredits für das Rasengleis freizustellen.
Die Übernahme der Folgekosten, durch die Pflege der Rasenflächen, ca. 30.000 € pro Jahr, sollte für die Stadt kein wirkliches Hindernis darstellen.
Die von der Verwaltung dargestellten anderen Maßnahmen sind als zusätzliche Maßnahmen willkommen, nicht aber als Ersatz.
Soweit mein Brief an den Oberbürgermeister. Geschrieben habe ich auch den Fraktionen und Parteien im Stadtrat. Und natürlich der AVG.
Erinnern Sie sich an die Veranstaltungen zum Lärmaktionsplan (Fortschreibung 2015)? Da wir seitdem nichts mehr gehört hatten, habe ich nachgefragt und zur Antwort erhalten, derzeit würden die gesamten Vorschläge zum Lärmaktionsplan intern von den Fachdienststellen geprüft. Aufgrund der Vielzahl von Vorschlägen sei die Auswertung noch nicht abgeschlossen. Man strebe jedoch an, (Zitat:) „Ende diesen Jahres, Anfang 2016 erste Zwischenergebnisse veröffentlichen zu können“.