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Gastronomie

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Soziale Einrichtungen in Rüppurr

Kindergärten

kath. Christkönig Kindergarten
ArtRegelkindergartengruppe
Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung Gruppe mit in der Regel Schließzeit über Mittag (Vormittagsangebot und mehrere Nachmittage),(6 – 6,5 Std. täglich Mo-Fr)
Anschrift / KontaktGöhrenstr. 2
7611010 Karlsruhe
Telefon: 0721/ 88 50 88
kath. Kindergarten Regina
ArtRegelkindergartengruppe
Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung Gruppe mit in der Regel Schließzeit über Mittag (Vormittagsangebot und mehrere Nachmittage),(6 – 6,5 Std. täglich Mo-Fr)
Anschrift / KontaktMarxzellerstr. 32
7611010 Karlsruhe
Telefon: 0721/ 88 82 110
FördervereinFörderverein Kindergarten Regina e. V
1. Vorsitzende: Ilona Klein
http://www.fv-kiga-regina.de
evangelischer Kindergarten
ArtRegelkindergartengruppe
Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung Gruppe mit in der Regel Schließzeit über Mittag (Vormittagsangebot und mehrere Nachmittage),(6 – 6,5 Std. täglich Mo-Fr)
Gruppe mit verlängerter zusammenhängender Öffnungszeit vormittags
Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung (6 bis 6,5 Std. täglich Mo-Fr)
Anschrift / KontaktKraichgaustr. 2
7611010 Karlsruhe
Telefon: 0721/ 88 41 15
evangelischer Kindergarten
ArtRegelkindergartengruppe
Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung Gruppe mit in der Regel Schließzeit über Mittag (Vormittagsangebot und mehrere Nachmittage),(6 – 6,5 Std. täglich Mo-Fr)
Anschrift / KontaktReinhold-Schneider-Str. 75
7611010 Karlsruhe
Telefon: 0721/ 810 02 18
evangelischer Kindergarten
ArtRegelkindergartengruppe
Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung Gruppe mit in der Regel Schließzeit über Mittag (Vormittagsangebot und mehrere Nachmittage),(6 – 6,5 Std. täglich Mo-Fr)
Anschrift / KontaktPfauenstraße 62
7611010 Karlsruhe
Telefon: 0721/ 88 32 60
städtischer Kindergarten
ArtRegelkindergartengruppe
Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung Gruppe mit in der Regel Schließzeit über Mittag (Vormittagsangebot und mehrere Nachmittage),(6 – 6,5 Std. täglich Mo-Fr)
Mischkindergartengruppe
Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung Gruppe mit unterschiedlichen Öffnungszeiten, d.h. mit ganztägiger (GT) Regel- oder/und verlängerter (RG od./u. VÖ) Öffnungszeit (6 – 10 Stunden täglich Mo-Fr)
Ganztagskindergartengruppe
Alter ab 3 Jahre bis zur Einschulung Gruppe mit ganztägiger ununterbrochener Öffnungszeit und Essensangebot; (7 bis zu 12,5 Std. täglich Mo-Fr)
Anschrift / KontaktBlütenweg 28
7611010 Karlsruhe
Telefon: 0721/ 88 18 010


 

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Theo Sand

Grafik und Malerei

Um den Karlsruher Maler, Grafiker und Kunstpädagogen Theo Sand *11008 – †110101 hatte sich in den 70er Jahren ein Arbeitskreis zusammengeschlossen, der von diesem Künstler unterrichtet und gefördert wurde. Einige aus der ehemals großen Schar treffen sich noch bis heute regelmäßig zum gemeinsamen Malen oder Zeichnen. Sie verbindet die vergangene Zeit mit Theo Sand und sie nennen sich in dessen Angedenken „Sandhaufen“. Seit dem letzten Jahr arbeitet diese Gruppe in den Räumen des Alten Rathäusles in Rüppurr.

Die nun hier ausgestellten Arbeiten zeigen ein breites Spektrum von Motiven, Techniken und Stilen – Portrait, Landschaft, Abstraktionen.

Theo Sand forderte damals von seinen Schülern, sich selbst mit seiner Fantasie  einzubringen, förderte das eigenständige Arbeiten und ermöglichte es vielen, sich weiter zu entwickeln.

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Gaby Jungk

22. bis 24.10.2010

Gaby Jungk – Fundsachen

 

 

Gaby Jungk zeigt Bilder in verschiedenen Techniken, Abbildungen nach der Natur und abstrahiert.

Sie ist fasziniert von der Natur mit ihren Formen und Farben, findet dort Motive, die sie in Bildern umsetzt.

 

 

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Vorstand

Der Vorstand seit den letzten Neuwahlen im März 2010

Übersicht Vorstand

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Satzung

Satzung der Bürgergemeinschaft Rüppurr e. V.

-Stand 03/2011-

§ 1

Der Verein führt den Namen „Bürgergemeinschaft Rüppurr e.V.“ . Sein Sitz ist Karlsruhe, sein Wirkungsbereich der Stadtteil Rüppurr. Der Verein wurde 11007 gegründet.

§ 2

Die Bürgergemeinschaft Rüppurr verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Zwecke.

Die Bürgergemeinschaft fördert und unterstützt

a) die allgemeinen Interessen der Bürgerschaft, insbesondere der Jugend und der älteren Mitbürger/innen, die Erhaltung des typischen Siedlungscharakters unseres Stadtteils, die Pflege des Gemeinschaftsgedankens und die Durchführung kultureller Veranstaltungen,

b) den Umweltschutz und die Landschaftspflege sowie die Heimatkunde und Denkmalpflege,

c) die Rüppurrer Vereine in ihren Aufgaben.

§ 3

Die Bürgergemeinschaft verfolgt keine parteipolitischen und konfessionellen Ziele. Sie vertritt die Interessen des Gemeinwohls.

§ 4

Der Bürgergemeinschaft Rüppurr können alle natürlichen und juristischen Personen sowie die mit eigenen Rechten ausgestatteten Personenvereinigungen beitreten, die ihren (Wohn-) Sitz oder Wirkungskreis in Rüppurr haben. Über den schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Mit dem Beitritt erkennt das Mitglied die Satzung als verbindlich an.

§ 5

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bestimmt die Mitgliederversammlung. Die Beiträge werden jährlich fällig und sollen auf die Bankkonten des Vereins überwiesen werden. Aus den laufenden und sonstigen Einnahmen werden die Verwaltungskosten, erforderlichen Rücklagen sowie sonstige im Interesse der Bürgergemeinschaft entstehende Ausgaben bestritten.

Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, auch nicht bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 6

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt aus der Bürgergemeinschaft kann nur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Er ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Ein Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Satzung oder gegen die Interessen der Bürgerschaft verstößt. Unter anderem kann der Vorstand ein Mitglied ausschließen, wenn dieses mit der Beitragszahlung mit mehr als einem Jahr im Rückstand ist. Der Ausschluss ist dem Auszuschließenden schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss steht dem Betroffenen das Recht des Einspruchs zu. Dieser ist beim Vorstand innerhalb einer Frist von einem Monat in Schriftform einzureichen. Über den Einspruch entscheidet der Vorstand.

§ 7

Die Organe des Vereins sind:

1. der Vorstand

2. der erweiterte Vorstand

3. die Mitgliederversammlung 

Der Vorstand besteht aus dem/der

1. Vorsitzenden

1. stellvertretenden Vorsitzenden

2. stellvertretenden Vorsitzenden

Kassierer/in

stellvertretenden Kassierer/in

Schriftführer/in

stellvertretenden Schriftführer/in

und

vier bis zwölf Beisitzer(n)/(innen). 

Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.

Der/die Ehrenvorsitzende(n) und die in Rüppurr wohnenden Stadträtinnen und Stadträte der demokratischen Parteien und Wählervereinigungen, soweit sie der Bürgergemeinschaft als Mitglied beigetreten sind, werden zu den Vorstandssitzungen eingeladen.

§ 8

Der Vorstand und zwei Kassenprüfer/innen werden für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Wiederwahl ist zulässig.

§ 10

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Zur Durchführung der Aufgaben der Bürgergemeinschaft bildet der Vorstand aus seinen Mitgliedern Arbeitsausschüsse, welche dem Vorsitzenden beratend zur Seite stehen.

Der Vorsitzende kann den Vollzug der im Vorstand gefassten Beschlüsse einem Arbeitsausschuss übertragen. Er kann außerdem Sachverständige, welche nicht dem Vorstand angehören, in einen Arbeitsausschuss zur beratenden Mit- wirkung berufen.

§ 10

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende und die Stellvertreter/innen vertreten. Jede dieser Personen ist einzeln vertretungsberechtigt.

§ 11

Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand (§ 7), dem/der Ehrenvorsitzende(n), den in Rüppurr wohnenden Stadträtinnen und Stadträten der demokratischen Parteien und Wählervereinigungen, soweit sie der Bürgergemeinschaft als Mitglied angehören und je einem Vertreter der beigetretenen Rüppurrer Vereine und staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften. Er berät und unterstützt den Vorstand in allen Angelegenheiten, die der Verwirklichung ihrer Vereinszwecke dienlich sind.

Die Beschlüsse des erweiterten Vorstandes sind dem Vorstand zur Entscheidung vorzulegen und bei abweichender Entscheidung Dritten gegenüber zu erwähnen (interne Verpflichtung).

§ 12

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wir d von dem/der Vorsitzenden durch Aushang an der Anschlagtafel der Bürgergemeinschaft Rüppurr (sog. „Bürgervitrine“ auf der Verkehrsinsel der Kreuzung Herrenalber Straße/Tulpenstraße/Arndtstraße) oder einfachen Brief mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen. Anträge auf Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung müssen mindestens eine Woche vorher bei dem/der Vorsitzenden eingehen.

Die erste Mitgliederversammlung innerhalb des Geschäftsjahres nimmt den Geschäftsbericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr entgegen, erteilt Entlastung für die Geschäftsführung und behandelt die eingegangenen Anträge der Mitglieder. Sie soll im 1. Quartal des Jahres stattfinden.

Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die von dem/der Vorsitzenden, bei dessen/deren Verhinderung von einem/einer Stellvertreter/in und dem/der Schriftführer/in unterzeichnet wird.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies 10 % der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen.

§ 13

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Jahresrechnung ist durch die beiden Kassenprüfer/innen bis spätestens 1. Februar des neuen Geschäftsjahres zu prüfen. Sie beantragen die Entlastung durch die Mitgliederversammlung.

§ 14 

Für eine Änderung dieser Satzung ist die Zustimmung von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Für die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von ¾ in der zu diesem Zweck einzuberufenden Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Dabei müssen mindestens 20 % der eingetragenen Mitglieder anwesend sein. Erscheinen in dieser Versammlung weniger als 20 % der eingetragenen Mitglieder, so ist nach einem Monat eine neue außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der dann ¾ der anwesenden Mitglieder über die Auflösung entscheiden.

Im Anschluss an den Auflösungsbeschluss bestellt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit einen Liquidator. Dieser beendet die bestehenden Verträge, zieht etwaige Forderungen ein, verkauft das Sachvermögen und begleicht die Verbindlichkeiten. Das danach verbleibende Vereinsvermögen hat der Liquidator der Stadt Karlsruhe für gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO zur Verfügung zu stellen.

Beim Wegfall des bisherigen Vereinszwecks hat der amtierende 1. Vorsitzende das Vereinsvermögen in entsprechender Anwendung von Abs. 3 S. 2 und 3 zu liquidieren und der Stadt Karlsruhe zu übertragen. Über die zur Fortsetzung des Vereins notwendigen Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung im Anschluss an den Beschluss, durch den der Vereinszweck geändert wird (Abs. 1), mit einfacher Mehrheit.

Karlsruhe, 30. März 2011

Der Vorstand

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Mitgliedschaft

Eintrittsformular

Möchten Sie die Arbeit der BG Rüppurr unterstützen, dann werden Sie doch Mitglied!

Wir erheben folgende Mitgliedsbeiträge:

 Jahresbeitrag
Einzelmitglied9 Euro
Familien einschließlich minderjähriger Kinder12 Euro

 

Bitte verwenden Sie unseren Mitgliedsantrag als PDF-Dokument. Diesen können Sie uns ausgefüllt  an BÜRGERGEMEINSCHAFT RÜPPURR E. V., Langestraße 69, 76199 Karlsruhe zusenden.

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Vielen Dank!

 

Fragen zur Mitgliedschaft?

Sie möchten gerne der Bürgergemeinschaft beitreten und haben Fragen noch offene Fragen? Oder sind Sie bereits Mitglied und haben Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft? Unter mitgliederservice@rueppurr.de helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

Für den Formulardruck benötigen Sie den Adobe Reader. Diesen können sie hier kostenlos herunterladen.

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Aufgaben und Ziele

Aufgaben und Ziele des Vereins

Die Bürgergemeinschaft Rüppurr nimmt sich folgender Aufgaben an, die auch in der Satzung zusammengefasst sind.

 

  • die Erhaltung des typischen Charakters unseres Stadtteils
  • die Förderung der allgemeinen Interessen der Bürgerinnen und Bürger
  • die Förderung des Umwelt-, Land- und Denkmalschutzes
  • die Pflege des Gemeinschaftsgedankens
  • die Pflege des Heimatgedankens
  • die Unterstützung der Rüppurrer Vereine

 

Ihre Hauptaufgabe sieht die Rüppurrer Bürgergemeinschaft in der Wahrnehmung der Anliegen des Stadtteils und der Vertretung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger gegenüber der Stadtverwaltung Karlsruhe und anderer Institutionen.Die Bürgergemeinschaft ist unabhängig, überparteilich und vertritt die Interessen des Gemeinwohls. Derzeit setzen wir uns intensiv u. a. für folgende Maßnahmen ein:

 

  • Veranstaltungshalle für Rüppurr
  • Park & Ride-Situation in Rüppurr
  • Radwegproblematik
  • Verkehrsberuhigung und Lärmreduzierung

 

Die folgenden Veranstaltungen sind „BGR“-Veranstaltungen:

  • die Mitgliederversammlung
  • das Maibaumfest
  • die Sonnwendfeier
  • das Dreschhallenfest gemeinsam mit dem Dreschverein (im zwei Jahresrhythmus)
  • die Totengedenkfeier am Volkstrauertag

 

Maßgebliche Unterstützung bei der Bewältigung unserer Aufgaben erhalten wir von unseren Rüppurrer Stadträtinnen und Stadträten

  • Bettina Meier-Augenstein
  • Dr. Ute Leidig

 

Dafür vielen Dank.

 

Dank sage ich auch all unseren Mitgliedern, die uns durch ihren Beitritt ihr Vertrauen geschenkt haben. Liebe unentschlossene Mitbürgerinnen und Mitbürger, wann treten Sie der Bürgergemeinschaft bei? Unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft. Denn als große Gemeinschaft können wir mehr für unseren Stadtteil erreichen, die vor uns liegenden Aufgaben besser bewältigen.Interessiert? Dann werden Sie doch Mitglied!

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Friedrich Lemmen
Vorsitzender

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„Quartier Sonnengrün“ der Gartenstadt

Derzeit gibt es noch nichts Neues zu berichten. Aufgefallen ist mir zu diesem Thema nur ein Leserbrief des ehemaligen Chefs des Planungsamtes der Stadt Karlsruhe in den BNN vom 24.07.2010:

Gartenstadt kein beliebiger Stadtteil

Zu „Entscheidung über Sonnengrün“:
In der Diskussion um das Projekt Sonnengrün an der Herrenalber Straße in Rüppurr ist es an der Zeit, an den Architekten und Städtebauer Friedrich Ostendorf, einen der maßgeblichen Planer der ältesten Gartenstadt Deutschlands, zu erinnern. Er schreibt im Band eins seiner „Sechs Bücher vom Bauen“: „Hier berühren wir aber schon den Punkt im modernen Städtebau, der als sein größter Fehler, ja als die Quelle alles Übels, angesehen werden muss: Die Sucht durch auffallende, die anderen überbietende architektonische Aufmachung die eigene Leistung in den Vordergrund zu stellen. … Dieser so brutal auftretende Ehrgeiz beruht auf falscher Auffassung der Aufgaben der Architektur und ist außerdem selbstmörderisch: Er vernichtet nicht nur jede raumkünstlerische Wirkung und damit die städtebauliche Gesamtidee, die viel wichtiger als das eine Haus ist; sondern er tötet auch den Erfolg der eigenen Leistung, weil die Unversehrtheit des Außenraumes für jedes Bauwerk die Vorbedingung zur Erhaltung der eigenen architektonischen Existenz ist.“
(F. Ostendorf: Sechs Bücher vom Bauen, Band 1, Vierte Auflage, Verlag W. Ernst & Sohn, Berlin 11022.)
Es wäre wünschenswert, an der Herrenalber Straße einen Kompromiss zu Programm und Ausformung zu finden. Vielleicht wenden die im Planungsprozess zuletzt verantwortlich Entscheidenden das Ganze noch zum Besseren. Die Gartenstadt Karlsruhe ist kein beliebiger Teil einer beliebigen Stadt!

Rudolf J. Schott Käthe-Kollwitz-Straße 14 Ettlingen

Dazu wurde am 31.07. folgender Leserbrief von Herrn Josef Werner, langjähriger Chef der Lokalredaktion und stellvertretender Chefredakteur der BNN, veröffentlicht:

Ostendorfs warnende Stimme
Zu dem Leserbrief „Gartenstadt kein beliebiger Stadtteil“:
Man muss Rudolf J. Schott dankbar sein, dass er in der Diskussion um das „Sonnengrün“-Projekt der Gartenstadt an Friedrich Ostendorf erinnerte. Ostendorf, dem die Planung des Karlsruher Vorzeige-Stadtteils Gartenstadt zu danken ist, warnte also in einem seiner Bücher eindringlich vor „brutal auftretendem Ehrgeiz“, der „jede raumkünstlerische Wirkung“ und damit „die städtebauliche Gesamtidee vernichtet“. Mit dieser Warnung, schon vor Jahrzehnten ausgesprochen, ist exakt das Problem benannt, um das es in Rüppurr geht. Das „Sonnengrün“ verunstaltet nicht nur die Südeinfahrt nach Karlsruhe, es widerspricht auch der städtebaulichen Gesamtidee der Gartenstadt. Als ob er geahnt hätte, was „seiner“ Gartenstadt einmal drohen könnte, ist Ostendorf selbst unbewusst zum erbitterten Gegner der jetzigen Planung geworden. Wenn schon nicht auf andere Stimmen, auch nicht auf die hundertfache Kritik der Rüppurrer, sollten die Verantwortlichen der Genossenschaft wenigstens auf die Warnung ihres verehrten Mentors hören. Gleich hohe Verantwortung hat der Gemeinderat. Übrigens: Rudolf J. Schott, der Ostendorfs warnende Worte veröffentlichte, war selbst viele Jahre Chef des Planungsamtes der Stadt Karlsruhe.

Josef Werner Lessingstraße 11 Ettlingen
Beachtlich!!

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Stand Nikolauskirche

Derzeit bereiten Mitglieder der „Initiative Nikolauskirche“ und der Bürgergemeinschaft Rüppurr die Gründung eines Fördervereins vor, dessen Zweck die Erhaltung der Nikolauskirche und ihrer Umgebung sein wird. Der geplante gemeinnützige Verein soll Gelegenheit geben, durch eine Mitgliedschaft, aber auch durch Spenden die Verwirklichung des Vereinszwecks zu gewährleisten. Es ist zu wünschen, dass der Förderverein breites Interesse findet. Über den Fortgang der Vereinsgründung wird laufend berichtet.