Die Satzungsänderung, die die Mitglieder der Bürgergemeinschaft auf „ Wunsch“ des Finanzamts Mitte April beschlossen haben, macht die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung für Donnerstag, den 12. November 2015, 110:00 Uhr, in der Geschäftsstelle der Bürgergemeinschaft, 1. OG „Rathäusle“, Lange Straße 610, 7611010 Karlsruhe, erforderlich. Einziger Tagesordnungspunkt ist eine Ergänzung in § 5 Abs. 2 S. 2 der bisherigen Satzung.
Das Vereinsregister in Mannheim stört sich daran, dass die Satzung angeblich nicht regelt, wer über die Mitgliedsbeiträge beschließt, und verweigert die Eintragung. Der wiederholte Hinweis, dass die Mitgliederversammlung über die (= alle) Angelegenheiten des Vereins beschließt, also auch über die Mitgliedsbeiträge, und dass der vom Vereinsregister gewünschte Hinweis nur dann erforderlich wäre, wenn über die Mitgliedsbeiträge nicht die Mitgliederversammlung beschließen würde, sondern beispielsweise der Vorstand, ist auf taube Ohren gestoßen.
Die Vereinsmitglieder sind also aufgerufen, das Vereinsregister glücklich zu machen, damit der formellen Anerkennung der Satzung nichts mehr im Wege steht.